Seit über fünfzig Jahren agieren wir als örtlicher Bestatter der Gesamt- Gemeinde Fahrenbach mit den Ortsteilen Robern und Trienz mit
Pietät - Würde - Vertrauen
In unserem Lager halten wir stets 10 verschiedene Särge und ein Sortiment an Sterbewäsche und Pietätsartikel zur Auswahl bereit.
Bei Sterbefällen rufen Sie uns an:
0172 / 9464494
06267 / 228
06267 / 6538
Wichtige Adressen und Telefonnummern:
- Bestattungsinstitut GALM
Krumbacherstr. 9
74864 Fahrenbach- Robern
- Katholisches Pfarramt Fahrenbach
Tel. 06267/ 245
- Evangelisches Pfarramt Fahrenbach
Tel.: 06267 / 284
- Rathaus Fahrenbach
Tel.: 06267 / 9205-0
Was ist bei einem Sterbefall zu beachten?
Die meisten Menschen denken nur ungern an den Tod. Es ist daher nicht verwunderlich, dass ein Sterbefall in der Familie neben Bestürzung und Trauer oft Ratlosigkeit bei den Hinterbliebenen hervorruft. Der Verlust eines vertrauten Menschen ist für die unmittelbar Betroffenen ein Schicksalsschlag, der unzählige Probleme aufwirft.
Wo muss der Todesfall gemeldet werden?
Wie und wo soll die Bestattung erfolgen?
- Arzt Leichenbeschauer verständigen
Jeder niedergelassene Arzt kann die Leichenschau vornehmen und die Todesbescheinigung sowie den Leichenschau-
Schein ausstellen. Die Leiche darf vor Eintreffen des Arztes nicht verändert werden!
An Wochenenden und Feiertagen muss unter Umständen der diensthabende Arzt bestellt werden.
- Ärztlicher Notdienst steht in der Tageszeitung z.B. RNZ -
- Leichentransport und Sarglieferung
Findet durch den Bestatter vor Ort statt, den Sie telefonisch bei Tag und Nacht erreichen.
Telefon Nr. 06267 / 228 oder 06267 / 6538
- Sterbeanzeige beim Standesamt
Jeder Sterbefall ist mit der ärztlichen Todesbescheinigung und dem Leichenschauschein unverzüglich, spätestens jedoch am darauffolgenden Werktag dem Standesamt / Bürgermeisteramt des Sterbeortes anzuzeigen. Das Standesamt trägt den Sterbefall ins Sterbebuch ein und stellt die Sterbeurkunden aus.
Benötigt werden dazu noch folgende Unterlagen: Auszug aus dem Familienstammbuch der letzten Ehe des Verstorbenen; oder die Heiratsurkunde sowie andere Urkunden, die über den Familienstand Aufschluss geben. Bei Verstorbenen, die noch nicht verheiratet waren, einen Auszug aus dem Familienbuch der Eltern- oder wenn kein Familienbuch geführt wurde, eine Geburtsurkunde.
Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen und des Anzeigenden.
Wenn Sie das Bestattungsinstitut mit der Erledigung der Formalitäten beauftragen, benötigt dieser die benannten Unterlagen / Urkunden!
- Beerdigung
Der Termin wird vom Bürgermeisteramt im Einvernehmen mit den Angehörigen und dem Pfarramt festgelegt. Die Zuteilung der Grabstätte und Art des Grabes (Einzel-, Doppel-, Urnengrab) wird vom jeweiligen Friedhofs-bzw. Bürgermeisteramt vorgenommen.
- Sterbeanzeige beim Pfarramt
War der Verstorbene Mitglied in der katholischen oder evangelischen Kirche, ist auch beim zuständigen Pfarramt eine Sterbeurkunde vorzulegen!
- Sarg- und Hallendekoration
Können Sie vom Gärtner Ihrer Wahl vornehmen lassen, welche Sargbukett, Kränze, Schalen und Sträusse nach Wunsch liefern und befestigen.
- Die Umrahmung der Beisetzung
In Absprache mit dem Pfarrer/ Redner kann die Bestattung musikalisch, persönlich gestaltet werden.
- Feuerbestattung
Bei einer Feuerbestattung erfolgt in der Regel in der örtlichen Aussegnungshalle eine Trauerfeier an deren Anschluss die Überfahrt ins Krematorium stattfindet.
Es besteht auch die Möglichkeit bei Wiederankunft der Urne aus dem Krematorium, die Trauerfeier auszurichten!
Die Überführung des Verstorbenen ins Krematorium wird von Ihrem Bestatter vorgenommen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Todesbescheinigung
- Leichenschauschein
- Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie Urnenanforderung und Grabplatzbescheinigung des zuständigen Standesamts.
- Sterbegeld Benachrichtigung der Versicherungen
Wegen der Auszahlung des Sterbegelds sind die Krankenkasse, sowie ggf. die Lebensversicherung, Unfallversicherung, das Versorgungsamt und die Sterbekasse zu benachrichtigen.
- Bei Rentenempfängern
Hat der Verstorbene eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen, kann die Witwe/ der Witwer innerhalb 14 Tagen beim Bürgermeisteramt, zur Überbrückung , die Weiterzahlung der bisherigen Rente für die folgenden 3 Monate beantragen.
Mitzubringen sind:
- Die Sterbeurkunde
- Der Personalausweis
- Und soweit vorhanden die Rentenkarte der Deutschen Bundespost.
Dabei wäre auch anzugeben, auf welches Bankkonto die Rente künftig überwiesen werden soll.
- Hinterbliebenenantrag
Auf dem Renten-bzw. Bürgermeisteramt ist möglichst rasch ein Antrag auf Witwen- bzw. Waisenrente zu stellen.
Die Versicherungsnachweise sind mitzubringen.
Ihr Bestattungsinstitut GALM bietet seine Mithilfe / Unterstützung zur Beratung oder Ausführung der Amtsgänge und alle sonstigen hier nicht aufgeführten Dienste an.
|